Therapeut oder Masseur
Einige Berufsbezeichnungen sind in Deutschland geschützt, um diese nutzen zu können, muss die entsprechende Ausbildung absolviert werden. Andere dagegen können von jedem ohne jegliche Kenntnis genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Bezeichnungen Massage-, Wellness- und Entspannungstherapeut. Um aber Masseur oder Physiotherapeut zu werden, bedarf es der jeweiligen Ausbildung. Nur wer einschlägige Kenntnisse vorweisen kann, darf auch „kranke“ Menschen behandeln.
Anmeldung erforderlich
Um ein eigenes Massagestudio eröffnen zu können, ist die Anmeldung beim Finanzamt als Gewerbe notwendig. Handelt es sich um eine reine Dienstleistung, wird das Studio dem Bereich Prävention und Wellness zugeordnet. Liegt eine entsprechende Ausbildung vor, kann ein therapeutisches Studio angemeldet werden.
Die passenden Räumlichkeiten
Zunächst sollte geklärt werden, ob man eigene Räumlichkeiten mietet oder Teil eines vorhandenen Konzepts wird, beispielsweise Räume in einer Ergotherapiepraxis oder Ähnlichem nutzt. Wichtig dabei ist in erster Linie, dass es ruhig ist, damit während der Massagen die Entspannung nicht gestört wird. Die Behandlungszimmer selbst sollten eher klein und gemütlich sein und Wärme ausstrahlen.
Die richtige Einrichtung
In ein gutes Massagestudio gehören nicht nur bequeme Massageliegen und Zubehör wie Laken, Handtücher, Kissen und Polster. Sondern auch eine Waschmaschine und ein Trockner, da die Textilien nach jedem Kunden gewechselt werden müssen. Verschiedene Öle, die die Entspannung fördern, sind für eine gute Massage ebenso unverzichtbar.